• Einschulung zum Schuljahr 2025/2026

      • Unsere Schuleinschreibung findet am Mittwoch, den 19.03.2025, ab 14 Uhr statt.

        Die Daten unten werden noch aktualisiert!!!

         

        Ab Mitte Januar erhalten Sie von uns einen Brief mit dem Schreiben zur Schulanmeldung mit dem persönlichen Termin Ihres Kindes, der Einladung zum Elternabend von Schule und Tageseinrichtung, einem Datenbogen und einigen weiteren Unterlagen. Bitte leiten Sie den Datenbogen und die noch geforderten Unterlagen bis spätestens 31.1.2025 an die Schule zurück!

        Am Tag der Schuleinschreibung macht Ihr Kind zusammen mit einer Lehrkraft spielerische Übungen in einer kleinen Gruppe. Währenddessen schreiben Sie Ihr Kind ein. Bitte bringen Sie folgende Unterlagen, falls Sie diese noch nicht mit dem Datenblatt geschickt haben, mit:

        • Geburtsurkunde des Kindes
        • Bescheinigung über die Schuleingangsuntersuchung- soweit schon durchgeführt
        • Nachweis über einen bestehenden Masernschutz
        • gegebenenfalls den Sorgerechtsbeschluss
        • Übergabebogen „Informationen für die Grundschule“ des Kindergartens (freiwillig)
        • evtl. Zurückstellungsbescheid für Kinder, die im Schuljahr 2022/23 vom Besuch der Grundschule zurückgestellt wurden.

         

        Für die Kinder, die zwischen dem 1.7. und 30.9.2025 sechs Jahre alt werden, gibt es einen Einschulungskorridor.

        Die Kinder durchlaufen die Schuleinschreibung wie alle anderen Kinder. Dabei steht die Schule den Eltern bei ihrer Entscheidung mit Beratung und Empfehlung zur Seite. Die Eltern entscheiden frei, ob das Kind zum kommenden Schuljahr eingeschult wird.

        Wenn die Eltern die Einschulung auf das folgende Schuljahr verschieben wollen, müssen sie dies der Schule bis spätestens 10. April 2025 schriftlich mitteilen (Formular bei der Schule). Geben die Eltern bis zu diesem Stichtag keine Erklärung ab, wird das Kind zum Schuljahr 2025/26 schulpflichtig.

         

        Kinder, die in ihrer beobachtbaren Entwicklung so weit sind, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen können, obwohl sie bis zum Stichtag noch nicht 6 Jahre alt sind, können auch eingeschult werden. Es besteht auch die Möglichkeit, Kinder ein Jahr zurückzustellen. Bitte sprechen Sie uns in beiden Fällen an.

         

        Falls Sie in unserem Schulsprengel wohnen und bis Ende Januar noch nicht kontaktiert wurden, dann melden Sie sich bitte umgehend an der Schule.

         

        Wenn Sie einen Gastschulantrag stellen wollen, müssen die Kinder trotzdem an der Sprengelschule eingeschult werden.

        Wir freuen uns auf Uhr Kind!

    • Zum Download als PDF: